Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main / kein mensch ist illegal,
Presseerklärung, 16.03.2004
Fahrlässige Tötung durch Unterlassen
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen /
kein mensch ist illegal stellt Strafanzeige gegen Lufthansakapitän Eike
R.
Nachdem im Prozess gegen drei BGS-Beamte in Frankfurt/Main in den letzten Wochen
weitere Details über den Abschiebetod von Aamir Ageeb bekannt geworden
sind, gehört nach Überzeugung von Menschenrechtsaktivisten auch der
verantwortliche Lufthansapilot auf die Anklagebank. Am heutigen Dienstag reichte
die Münchner Rechtsanwältin Gisela Seidler im Namen des Aktionsbündnisses
gegen Abschiebungen Rhein-Main bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige
gegen Eike R., den Piloten des Fluges LH 588 ein. Das Bündnis wirft dem
Piloten fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.
Die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main hat ergeben, dass
Aamir Ageeb unter den Augen des Kapitäns bereits mehrfach gefesselt und
mit Helm auf dem Kopf ins Flugzeug getragen wurde. Der Pilot wurde darüber
informiert, dass mit erheblichem Widerstand Ageebs zu rechnen sei. Schon hier
hätte er einschreiten und einen Transport untersagen müssen.
Eike R. bekam danach Aamir Ageebs Fixierung an den Sitz unmittelbar mit und
billigte diese Fesselungsmethode, die nach den Regeln der Luftverkehrssicherheit
untersagt ist.
Der Pilot hatte sich im direkten, persönlichen Kontakt mit Aamir Ageeb
überzeugen können, dass dieser seine Abschiebung nicht hinnehmen werde.
Und trotz der ihm gegenüber geäußerten Bedenken der diensthöchsten
Stewardess (Purserette) stimmte der Kapitän dem Zwangstransport unter all
diesen Umständen zu.
Es besteht kein Zweifel, dass Aamir Ageebs Tod in unmittelbarem Zusammenhang
mit seiner Fesselung und Fixierung im Flugzeug steht. Dem Kapitän, der
nicht nur für die Sicherheit des Fluges sondern auch aller Passagiere verantwortlich
ist, kommt eine besondere Verantwortung im strafrechtlichen Sinne zu. Er hätte
den Transport von Ageeb in gefesseltem Zustand unter allen Umständen ablehnen
müssen. Sein Unterlassen war kausal für Ageebs Tod.
"So etwas darf nie wieder passieren", begründet Hagen Kopp vom
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen-Rhein/Main den Schritt zur Anzeige wegen
Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung. "Kein Flugzeug-Kapitän,
nicht bei Lufthansa und bei keiner anderen Airline, darf Menschen gegen ihren
Willen transportieren."
Die Pilotenvereinigung Cockpit hatte ihre Mitglieder bereits im Jahre 2000
aufgefordert, das Kriterium "willing to travel" zum Kriterium
jeder Entscheidung über den Transport zu machen, wie dies der Policy der
internationalen Pilotenvereinigung IFALPA entspricht.
Aber das ist bis heute nicht der Fall: bei Lufthansa wie auch bei anderen Fluggesellschaften
wird weiter abgeschoben.
Und manche Flugkapitäne haben, wie dies auch Eike R. in seiner Zeugenvernehmung
zum Ausdruck brachte, nicht einmal den Hauch eines Unrechtsempfindens.